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Zinserhöhung beim Austrian Anadi Bank Tagesgeld

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Autor: BankingCheck Team
Veröffentlicht am: Freitag 3 Juni 2016
Austrian Anadi Bank Tagesgeld

Erst vergangenen Mittwoch verkündete der Geldanlagemarktplatz ZINSPILOT eine Zinserhöhung für das über ihn vermarktete Tagesgeldkonto 'Flexgeld24' der österreichischen Austrian Anadi Bank. Das angebotene Tagesgeld kann im Rahmen der Zinsanpassung nun 1,15% Zinsen (zuvor 1,06%) bieten und führt damit auch das Ranking im Tagesgeld-Vergleich als Erstplatzierter an.

Erst seit knapp drei Monaten bietet das österreichische Bankinstitut in Zusammenarbeit mit dem Anlegerservice ZINSPILOT neben dem bereits erfolgreich etablierten Festgeld nun auch ein attraktives Tagesgeld auf dem deutschen Markt an. Eröffnet werden kann das Flexgeld24 ohne Mindestanlagebetrag bis hin zu einer Maximalanlage von 100.000€. Absolutes Highlight des Tagesgeldkontos ist nach wie vor die monatlich zweimalig vorgenommene Zinsausschüttung, welche zu den Anlagestartterminen zum 1. und am 15. eines jeden Monats ausgeführt werden.

Wie bei allen ZINSPILOT Anlageprodukten wird das ZINSPILOT-Anlagekonto auch für die Eröffnung des Austrian Anadi Bank Tagesgeldkontos vorausgesetzt. Dieses dient Anlegern als Verrechnungskonto und wird gebührenfrei bei der Sutor Bank – Hamburgische Privatbankiers seit 1921 - geführt.

Details zum Flexgeld24 der Austrian Anadi Bank:

  • 1,15% Zinsen p.a.
  • Zinsbuchung 2x im Monat am 1. und 15.
    » Zinseszins-Effekt durch Wiederanlage des Zinsertrags
  • keine Mindestanlagesumme
  • Höchsteinlage: 100.000€
  • Einzahlungen, Teil- oder Voll-Auszahlungen des Anlagebetrages jeweils zu den regelmäßigen Zinszahlungsterminen möglich
  • Länderrating Österreich: Aaa (Moody’s)

Zum Austrian Anadi Bank Tagesgeld

Hinweis zur Quellensteuer

Anlagen in Österreich unterliegen standardmäßig einer EU-Quellensteuer in Höhe von 35%, welche durch die Anlagebank einbehalten wird. Eine Befreiung ist nicht möglich ist. Allerdings haben Anleger im Rahmen ihrer Steuerfreibeträge die Möglichkeit eine vollständige Erstattung der Quellensteuer zu erreichen, da die einbehaltene Quellensteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung grundsätzlich vollständig anrechenbar ist. Hierzu erhalten Anleger von der ZINSPILOT-Partnerbank eine jährliche Zinsbescheinigung, die für die Deklarierung von Kapitalerträgen und bereits gezahlten Steuern im Rahmen der Jahressteuererklärung genutzt werden kann.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 3. Juni 2016 um 16:28 Uhr veröffentlicht und behandelt die zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen.