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Sinnvolle Absicherung für das Business: Die Betriebshaftpflicht im Fokus

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Autor: BankingCheck Anika
Veröffentlicht am: Donnerstag 11 April 2024

Sinnvolle Absicherung für das Business: Die Betriebshaftpflicht im Fokus

Abbildung 1: @ Looker_Studio (#528601841) / Adobe Stock

Die Betriebshaftpflicht ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz, der im geschäftlichen Bereich sinnvoll sein kann. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen industriellen Betrieb leiten, an Gewerbetreibende im weitesten Sinne, an Selbstständige und Freiberufler sowie an Handwerker. Der zusätzliche Versicherungsschutz bewahrt unternehmerisch tätige Personen und ihr Business vor wirtschaftlichen Verlusten, die durch Schäden an betriebsfremden Personen entstehen. Gewerbetreibende, Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Selbständige, Freiberufler und Handwerker haften in der Regel für Schäden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht haben, mit ihrem gesamten Vermögen, inklusive ihres Privatvermögens. Um im Falle unabsichtlich verursachter Schäden an Dritten den wirtschaftlichen Ausnahmezustand für Unternehmerinnen und Unternehmer so gering wie möglich zu halten, kann eine Betriebshaftpflicht ein sinnvoller Zusatzschutz zu den erforderlichen Versicherungen sein.

Das ist durch die Betriebshaftpflicht versichert

Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung steht für Versicherte die Frage im Vordergrund, ob der zusätzliche Schutz sich wirtschaftlich lohnt. Dabei hilft ein Blick auf die Schäden und Eventualitäten, die von dieser speziellen Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer abgedeckt werden und auf die Situationen, in denen der Versicherungsschutz wirtschaftlichen Schaden vom eigenen Business abwenden kann. Welche Versicherungsfälle im Detail abgedeckt sind und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Versicherungspartner leistet, hängt vom gewählten Tarif und den darin enthaltenen Vertragsbedingungen ab. Grundlegend sind aber sechs Säulen in Leistungen berücksichtigt, die die Hiscox Betriebshaftpflicht wie folgt definiert:

Personenschäden:

Erleiden Dritte im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der versicherten Person einen Schaden an Leib und Leben, zum Beispiel durch einen Unfall bei einem Besuch im Unternehmen des Versicherten, so kann die Betriebshaftpflicht die Kosten tragen, die in diesem Zusammenhang für das Unternehmen entstehen.

Sachschäden:

Beschädigt der Versicherte ohne Vorsatz das Eigentum Dritter im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit, zum Beispiel das Auto, das Handy oder den Laptop eines Geschäftspartners, kann die Betriebshaftpflicht je nach tariflichen Vereinbarungen für den dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufkommen.

Vermögensfolgeschäden:

Erleidet ein Geschäftspartner durch die Schuld der versicherten Person einen Schaden, der für ihn mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist, kann die Betriebshaftpflicht der versicherten Person dafür Ersatz leisten. Vermögensfolgeschäden werden häufig auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet.

Produkthaftung:

Ist die versicherte Person als Hersteller oder Betreiber verantwortlich für einen Online-Shop oder vertreibt auf anderem Wege Produkte, so haftet sie für Schäden, die durch diese Produkte entstehen. Die Betriebshaftpflicht kann hier für wirtschaftliche Schäden geradestehen.

Umweltschäden:

Entstehen der Umwelt durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens Schäden, die ohne Vorsatz oder konkretes Wissen entstanden sind, kann der wirtschaftliche Schaden je nach gewähltem Tarif durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Dabei geht es um Personen- oder Sachschäden durch Umwelteinwirkungen sowie privatrechtliche Ansprüche nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG).

Rechtsstreitigkeiten: Je nach vereinbartem Tarif und den enthaltenen Leistungen kann die Betriebshaftpflicht als passiver Rechtschutz fungieren. Das bedeutet, dass sie bei Rechtsstreitigkeiten wirtschaftlich einspringt, die dazu dienen, ungerechtfertigte Ansprüche gegenüber der versicherten Person abzuwenden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Zusammenhang auf die Zusammenarbeit mit einem Anwalt bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Schäden, die durch Mitarbeitende verursacht werden:

Beschäftigt die versicherte Person Mitarbeitende im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit, die durch die Betriebshaftpflicht versichert ist, so sind diese automatisch mitversichert für die versicherten Leistungen, die während der Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeiten auftreten. Verursachen Mitarbeitende also ohne Vorsatz Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden oder sind für das Eintreten einer Produkthaftung oder das Aufkommen von Rechtsstreitigkeiten verantwortlich, kann die Betriebshaftpflicht je nach Tarifvereinbarungen für die wirtschaftlichen Schäden eintreten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die unmittelbare betriebliche Tätigkeit, sondern üblicherweise auch auf besondere Situationen wie Schulungen oder betriebliche Feierlichkeiten.

Nicht von der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind

  • Echte Vermögensschäden, die einem Kunden oder Geschäftspartner unmittelbar aus der betrieblichen Tätigkeit heraus entstehen, wie zum Beispiel ein wirtschaftlicher Verlust aufgrund einer ungünstigen Finanz- oder Rechtsberatung.
  • Schäden, die aus vorsätzlichem Handeln heraus entstanden sind. Das ist insbesondere im Hinblick auf Produktschäden und Umweltschäden relevant.
  • Da die Betriebshaftpflicht ausdrücklich bei Schäden an betriebsfremden und Dritten eintritt, sind keine Eigenschäden versichert. Beschädigt die versicherte Person oder mitversicherte Mitarbeitende Betriebseigentum oder wird verletzt, ist die Betriebshaftpflicht in der Basisvariante nicht zuständig. Einige Versicherer bieten je nach Gewerbebereich, Berufsgruppe oder Branche die Option an, bestimmte Eigenschäden in den Versicherungsschutz zu integrieren.

Einen ausreichenden Schutz gegen Eigenschäden sollten Gewerbetreibende unbedingt in ihre Unternehmensplanung integrieren. Hier lohnt sich eine ausführliche Beratung und der Abschluss einer Berufshaftpflicht- oder einer Vermögenshaftpflichtversicherung. Je nach gewerblicher Tätigkeit und Branche können auch Zusatzversicherungen wie zum Beispiel eine Elektronikversicherung, eine Firmenrechtschutzversicherung oder eine Cyberversicherung sinnvoll sein.

Freiwilliger Zusatzschutz oder Pflicht? Wer benötigt die Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht gehört zur Kategorie der Gewerbeversicherungen und begegnet Personen, die ihr eigenes Business gründen möchten. Während die Absicherung gegen wirtschaftliche Schäden aus unternehmerischer Tätigkeit für viele Berufsgruppen und Branchen sinnvoll und empfohlen ist, gibt es einzelne Gewerbe, für die der Gesetzgeber den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorschreibt.

Für diese Berufsgruppen ist der Versicherungsschutz Pflicht:

  • Jäger
  • Betreiber von Sportschützenvereinen und anderen Schießstätten
  • Türsteher, Sicherheitsleute und Security-Mitarbeiter sowie andere Berufsgruppen aus dem Bewachungsgewerbe
  • Betreiber von Flugplätzen, die Dienstleistungen in der Bodenabfertigung beinhalten
  • Entsorgungsbetriebe, insbesondere, wenn ihre Dienstleistungen auch die Lagerung von Abfällen beinhalten
  • Verantwortliche im Bereich der Bauprüfung, insbesondere Prüfingenieure für Baustatik
  • Schausteller

Für diese Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflicht freiwillig, jedoch dringend empfohlen:

  • Inhaber eines Friseursalons sowie freiberuflich tätige Friseurinnen und Friseure
  • Inhaber eines Kosmetikstudios sowie freiberuflich tätige Kosmetikerinnen und Kosmetiker
  • Betreiber von gastronomischen Betrieben
  • Betreiber von Gast- und Hotelbetrieben
  • Unternehmer im Bereich Einzelhandel
  • Unternehmer in der Gebäudereinigung
  • Handwerker
  • Selbstständige Rechtsanwälte und Rechtsberater
  • Selbstständige Unternehmens- und Finanzberater
  • Unternehmer im Bereich Küchenmontage und Möbelaufbau
  • Unternehmer im Bereich Baugewerbe (für Prüfingenieure in der Baustatik ist der Versicherungsschutz Pflicht)
  • Unternehmer im Bereich Land- und Forstwirtschaft

Für diese Gewerbebereiche, Berufsgruppen und Branchen ist der Abschluss einer zusätzlichen Berufshaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer in der Planungsphase für sein Business einen Versicherungsexperten zu Rate zieht, um seine geschäftliche Tätigkeit bestmöglich abzusichern, wird dennoch in der Regel eine ausdrückliche Empfehlung für die Betriebshaftpflicht als Zusatzschutz erhalten. In den Gewerbebereichen, Berufsgruppen und Branchen, in denen eine Betriebshaftpflicht ausdrücklich empfohlen wird, ist es in der Regel sinnvoll, nicht nur einen standardisierten Basisschutz zu wählen, sondern sich ausführlich beraten zu lassen und das Versicherungsprodukt durch branchenspezifische Zusätze für die eigenen betrieblichen Anforderungen maßschneidern zu lassen. So lässt sich der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen im Ernstfall möglichst gering halten.

Die Empfehlung einer Betriebshaftpflicht als Zusatzschutz hat den Hintergrund, dass es in den benannten Geschäftsfeldern häufig vorkommt, dass potenzielle Geschäftspartner oder Kunden zur Absicherung der Zusammenarbeit Wert darauf legen, dass eine Betriebshaftpflicht vorliegt. Nicht selten wird in der Anbahnung geschäftlicher Kontakte bereits der Nachweis eines entsprechenden Zusatzschutzes gefordert. So möchten potenzielle Geschäftspartner sicherstellen, dass ihr Businesskontakt im Schadensfall in der Lage ist, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Die Betriebshaftpflicht ist also nicht nur eine zusätzliche Absicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer vor wirtschaftlichen Schäden, die aus ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen können, sondern kann auch ein gewichtiges Verhandlungsargument im Kontakt mit potenziellen neuen Geschäftspartnern darstellen.

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