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Pfändungsschutz für Girokonten

Pfändungsschutz für Girokonten

Seit 2012 sind Sie einer Pfändung nicht mehr völlig ausgeliefert. Sie können ein P-Konto von Ihrem Girokonto einrichten.

Was ist ein P-Konto?

Nachdem Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben, ist Ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Betrag vor Pfändung geschützt. Der geschützte Betrag liegt bei 1.340 Euro pro Monat. In der Regel wird der Freibetrag alle zwei Jahre durch die Zivilprozessordnung angepasst. Woher das Geld auf dem P-Konto stammt, spielt keine Rolle - ob aus einer selbständigen Tätigkeit, einem Arbeitsverhältnis oder aus Sozialleistungen.

Einen Monat lang können Sie über den geschützten Betrag frei verfügen. Wenn Geld übrig bleibt, können Sie es für die nächsten drei Monate mitnehmen. Sie können das Geld nicht erneut überweisen. Auf diese Weise sind zum Beispiel Sozialleistungen geschützt, die am Monatsende auf dem Konto eingehen, aber für den Folgemonat bestimmt sind.

Das bedeutet, dass Ihr Girokonto nicht mehr vollständig gesperrt ist. Ausstehende Zahlungen wie Überweisungen, Lastschriften, Abhebungen am Geldautomaten und Daueraufträge werden abgebucht. So können Sie beispielsweise Ihre Miete und Ihren Strom weiter bezahlen, auch wenn Sie gepfändet werden sollen.

Wie viel Guthaben ist vor Pfändung geschützt?

Rechtsgrundlage für das P-Konto ist § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Auf dem in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelten Bankkonto erhält der Schuldner einen grundsätzlichen Pfändungsschutz bis zur Höhe seines Pfändungsfreibetrages (850c ZPO). Wird das Konto gepfändet, kann der Schuldner weiterhin frei über Beträge bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages verfügen. Ab Juli 2022 beträgt der pfändungsfreie Grundbetrag 1.340 Euro.

Wenn Sie Unterhaltspflichten haben, erhöht sich Ihr Pfändungsschutz. Hierfür müssen Sie Ihrer Bank entsprechende Bescheinigungen vorlegen, zum Beispiel vom Familienbüro oder einem Sozialversicherungsträger. Der Grundpfändungsschutz erhöht sich für die erste unterhaltsberechtigte Person um 500,62 Euro und für die zweite bis fünfte Person um jeweils 278,90 Euro.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger für fünf Personen Unterhalt zahlen muss, kann er bis zu 2.956 Euro verdienen, ohne dass dies gepfändet wird. Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt und können nicht gepfändet werden. Über diese Beträge kann der Kontoinhaber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt verfügen, auch wenn das Konto im Minus ist. Die Bank darf diese Leistungen nur mit der Kontoführungsgebühr verrechnen.

In besonderen Fällen, z. B. wenn der Schuldner schwer erkrankt ist, kann der Freibetrag vom Vollstreckungsgericht oder von einem Vollstreckungsamt angepasst werden.

Wie kann man ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Die Banken sind verpflichtet, ein Girokonto auf Wunsch des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Allerdings müssen Sie selbst die Initiative ergreifen und Ihrer Bank einen Antrag auf ein Konto als Pfändungsschutzkonto nach $ 850k ZPO (Zusatzvereinbarung) schicken. Die Vorlagen dafür erhalten Sie von Ihrer Bank. Für die Umwandlung darf die Bank keine Gebühren verlangen. Die Umwandlung ist nur für Verbraucher zu empfehlen, bei denen eine Beschlagnahmung tatsächlich geplant ist. Denn die Banken können einige Funktionen des P-Kontos einschränken und werden dies in der Regel auch tun.

Wurde das Konto bereits gepfändet, müssen die Banken es auf Antrag innerhalb von vier Bankarbeitstagen umwandeln. Der Kontostand ist dann rückwirkend ab dem Tag der Pfändung geschützt. Allerdings sollten Sie sich beeilen: Der Antrag auf Umwandlung muss innerhalb von vier Wochen nach der Pfändung bei Ihrer Bank eingehen.

Sie können Ihr Girokonto bei jeder Bank in ein P-Konto umwandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbständig sind oder ob das Geld aus Sozialleistungen stammt. Wenn Sie noch kein Konto haben, versuchen Sie zunächst, ein normales Girokonto zu eröffnen. Wenn mehrere Banken dies ablehnen, beantragen Sie ein Basiskonto. Die Bank darf Ihnen dies nur in Ausnahmefällen verweigern. Ein Basiskonto kann als P-Konto genutzt werden.

Nach der Umstellung darf die Bank Ihre Kreditkarte oder Ihren Dispokredit kündigen, aber nicht automatisch (BGH, Urteil vom 16. Juli 2013, Az. XI ZR 260/12). Andere Funktionen bleiben bestehen.

Sie dürfen nur ein P-Konto haben. Sie können den Freibetrag nicht erhöhen, indem Sie mehrere geschützte Konten führen. Bei der Umwandlung des Kontos müssen Sie sicherstellen, dass Sie kein weiteres P-Konto haben. Außerdem können die Banken mit Hilfe von Informationsdiensten überprüfen, dass kein weiteres P-Konto existiert.

Der Pfändungsschutz ist ein persönliches Recht. Sie können ein Gemeinschaftskonto nicht umwandeln. Wenn Sie Ihr Konto bisher als Gemeinschaftskonto geführt haben, müssen Sie es vor der Umwandlung in Einzelkonten aufteilen. Wenn Sie Ihr Girokonto wieder als normales Konto führen wollen, kündigen Sie die Zusatzvereinbarung, mit der Sie Ihr Konto umgewandelt haben.

Wie hoch sind die Kosten für ein P-Konto?

Für die Einrichtung eines P-Kontos und die Umwandlung eines Girokontos darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen - für ein Pfändungsschutzkonto schon. Diese Kosten dürfen aber nicht höher sein als bei einem normalen Girokonto.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. November 2012 entschieden, dass Klauseln von Kreditinstituten unwirksam sind, die für die Führung eines P-Kontos ein höheres Entgelt verlangen als für ein normales Girokonto (Az. XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Der BGH bestätigte diese Auffassung mit einem weiteren Urteil vom 16. Juli 2013 (XI ZR 260/12).

Wenn sich Ihre Bank nicht an das Urteil hält, können Sie die zu viel gezahlten Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentralen stellen dafür ein Musterschreiben zur Verfügung.

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