Verfasst von Qualitaetsmanagement@swk-bank.de (nicht überprüft) am 29. September 2014 - 15:36.
Es gibt in Deutschland verschiedene Formen der Einlagensicherung. Neben freiwilligen Sicherungssystemen (z.B. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken) gibt es auch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Unter diese gesetzliche Entschädigungseinrichtung fallen auch die Kundeneinlagen der SWK Bank Kunden. Somit sind die Einlagen der SWK Bank Kunden bis 100.000 Euro über diese gesetzliche Entschädigungseinrichtung gesichert.
Einlagensicherung
Es gibt in Deutschland verschiedene Formen der Einlagensicherung. Neben freiwilligen Sicherungssystemen (z.B. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken) gibt es auch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Unter diese gesetzliche Entschädigungseinrichtung fallen auch die Kundeneinlagen der SWK Bank Kunden. Somit sind die Einlagen der SWK Bank Kunden bis 100.000 Euro über diese gesetzliche Entschädigungseinrichtung gesichert.