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Gesamtbewertung5.0
23.12.2017 | 09:16 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
das Sonderkündigungsrecht sollte noch mit aufgeführt werden ,der Neue Anbieter sollte dieses in anspruch nehmen . Ps.:musste es selbst erledigen.
das Sonderkündigungsrecht sollte noch mit aufgeführt werden ,der Neue Anbieter sollte dieses in anspruch nehmen . Ps.:musste es selbst erledigen.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja