Es fehlt die Möglichkeit Verträge in Namen / Auftrag von Eheleuten gemeinsam abzuschließen. Ferner kann nicht angegeben werden, dass ein Altvertrag auf Eheleute lautet. Dies kann problematisch sein, da diverse Anbieter die Kündigung nur eines Vertragspartners nicht annehmen.
Es fehlt die Möglichkeit Verträge in Namen / Auftrag von Eheleuten gemeinsam abzuschließen. Ferner kann nicht angegeben werden, dass ein Altvertrag auf Eheleute lautet. Dies kann problematisch sein, da diverse Anbieter die Kündigung nur eines Vertragspartners nicht annehmen.