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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
13.12.2015 | 17:08 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Wenn ich jährlich wechsel, dann kann ich den gewährten Boni nach einem Jahr Vertragslaufzeit nicht in Anspruch nehmen. Wäre gut wenn man die Boni einzeln mit in die Berechnung der Gesamtkosten einbeziehen könnte. Empfehlen kann man, daß der neu gewählte Anbieter sehr kurzfristig Kontakt aufgenommen hat. Nicht so gut fand ich das man kein Datum angeben konnte ab dem der Wechsel vertraglich beim neuen Anbieter laufen soll oder kann. Siehe Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages.
Wenn ich jährlich wechsel, dann kann ich den gewährten Boni nach einem Jahr Vertragslaufzeit nicht in Anspruch nehmen. Wäre gut wenn man die Boni einzeln mit in die Berechnung der Gesamtkosten einbeziehen könnte. Empfehlen kann man, daß der neu gewählte Anbieter sehr kurzfristig Kontakt aufgenommen hat. Nicht so gut fand ich das man kein Datum angeben konnte ab dem der Wechsel vertraglich beim neuen Anbieter laufen soll oder kann. Siehe Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja