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Gesamtbewertung5.0
17.05.2016 | 23:15 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Der Begriff "Wunschtermin" ist zumindest mißverständlich bis irreführend, da der Wechseltermin normalerweise - nicht bei außergewöhnlicher Kündigung - ein vorgegebener ist.
Der Begriff "Wunschtermin" ist zumindest mißverständlich bis irreführend, da der Wechseltermin normalerweise - nicht bei außergewöhnlicher Kündigung - ein vorgegebener ist.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja