Beim Stromwechsel wird von Ihnen nur abgefragt: Wechsel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
selbst kündigen. Es fehlt die Abfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 01.01.2017)
Bei frühzeitigem Wechsel (z.B. 6-wöchige Kündigungsfrist ist einzuhalten) führt das zu Missverständnissen beim neuen Netzbetreiber.
Er versucht dann beim alten Netzbetreiber zu kündigen, wann es vertraglich noch gar nicht geht.
Beim Stromwechsel wird von Ihnen nur abgefragt: Wechsel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
selbst kündigen. Es fehlt die Abfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 01.01.2017)
Bei frühzeitigem Wechsel (z.B. 6-wöchige Kündigungsfrist ist einzuhalten) führt das zu Missverständnissen beim neuen Netzbetreiber.
Er versucht dann beim alten Netzbetreiber zu kündigen, wann es vertraglich noch gar nicht geht.