Es gab Schwierigkeiten mit dem Vertragspartner Strogon.
Der Vertragsabschluß wurde ohne Begründung abgekehnt. Die diesbezügliche Komunikation mit Verivox war verbindlich und fallbezogen.
Es gab Schwierigkeiten mit dem Vertragspartner Strogon.
Der Vertragsabschluß wurde ohne Begründung abgekehnt. Die diesbezügliche Komunikation mit Verivox war verbindlich und fallbezogen.