| 18.01.2018 | 17:32 Uhr VerifiziertDer neue Gasanbieter hat über 1 Woche gebraucht, den Vertrag zu bestätigen. Wann mein alter Lieferant benachrichtigt bzw. vom Wechselwunsch informiert wird, ist mir schleierhaft. Ich gehe davon aus, wie von Ihnen beschrieben, dass es sich um einen Festpreis beim Gas handelt und nur die staatlichen Steuer den Gesamtarbeitspreis erhöhen können. In den allgemeinen Bedingungen des Anbieters, BEV, liest es sich nach meiner Meinung anders.§ 5 Preisänderung:
Die BEV wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preis nach billigem Ermessen (§ 315 BGH) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbwerechnung maßgeblich sind. Wie die BEV den Angebotspreis kalkuliert hat, ist mir nicht bekannt oder wird dem Verbraucher auch nicht bekannt gegeben. Die BEV schreibt weiter:Eine Preiserhöhung kann vorgenommen werden und eine Preisermäßigung wird vorgenommen, wenn sich zum Beispiel die Kosten für die Beschaffung .... erhöhen oder absenken. So habe ich den Vertrag über Ihr Haus nicht abgeschlossen. Der Arbeitspreis ist für ein Jahr fix und kann nur durch Erhöhung der staatlichen Abgaben verändert werden. Alles andere wäre der BEV überlassen. Sie könnte die Preise erhöhen, ohne es dem Verbraucher belegen zu müssen. Der neue Gasanbieter hat über 1 Woche gebraucht, den Vertrag zu bestätigen. Wann mein alter Lieferant benachrichtigt bzw. vom Wechselwunsch informiert wird, ist mir schleierhaft. Ich gehe davon aus, wie von Ihnen beschrieben, dass es sich um einen Festpreis beim Gas handelt und nur die staatlichen Steuer den Gesamtarbeitspreis erhöhen können. In den allgemeinen Bedingungen des Anbieters, BEV, liest es sich nach meiner Meinung anders.§ 5 Preisänderung:
Die BEV wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preis nach billigem Ermessen (§ 315 BGH) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbwerechnung maßgeblich sind. Wie die BEV den Angebotspreis kalkuliert hat, ist mir nicht bekannt oder wird dem Verbraucher auch nicht bekannt gegeben. Die BEV schreibt weiter:Eine Preiserhöhung kann vorgenommen werden und eine Preisermäßigung wird vorgenommen, wenn sich zum Beispiel die Kosten für die Beschaffung .... erhöhen oder absenken. So habe ich den Vertrag über Ihr Haus nicht abgeschlossen. Der Arbeitspreis ist für ein Jahr fix und kann nur durch Erhöhung der staatlichen Abgaben verändert werden. Alles andere wäre der BEV überlassen. Sie könnte die Preise erhöhen, ohne es dem Verbraucher belegen zu müssen. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




Verifiziert


