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Gesamtbewertung3.0
17.04.2024 | 14:18 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
In der Maske für die Beitragsberechnung lautet die Frage: "Wie oft wurde in den letzten 5 Jahren die Rechtsschutzversicherung gebraucht?" im Antragsformular heißt dann die Aussage: "Inanspruchnahme Vorversicherung" ohne zeitliche Begrenzung. Wenn ich also die alte Rechtschutzversicherung schon einmal außerhalb des 5 Jahres-Zeitraumes in Anspruch genommen hätte, zwingt mich der Prozess zu einer Falschaussage. Das halte ich für sehr bedenklich. Insbesondere, da es sich ja sogar um Jura dreht.
In der Maske für die Beitragsberechnung lautet die Frage: "Wie oft wurde in den letzten 5 Jahren die Rechtsschutzversicherung gebraucht?" im Antragsformular heißt dann die Aussage: "Inanspruchnahme Vorversicherung" ohne zeitliche Begrenzung. Wenn ich also die alte Rechtschutzversicherung schon einmal außerhalb des 5 Jahres-Zeitraumes in Anspruch genommen hätte, zwingt mich der Prozess zu einer Falschaussage. Das halte ich für sehr bedenklich. Insbesondere, da es sich ja sogar um Jura dreht.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja