Irreführend ist bei Neuzulassungen, dass der Tarifauskunftstermin zugleich als Versicherungbeginn übernommen wird.
Bsp. Berechnet am 15.02.17 , Saisonkennzeichen 03-11 , Zulassung erfolgt am 10.03.2017 , laut Onlineantrag = Beginn 15.02.17 und kein Hinweis "Beginn ab Zulassung"
Irreführend ist bei Neuzulassungen, dass der Tarifauskunftstermin zugleich als Versicherungbeginn übernommen wird.
Bsp. Berechnet am 15.02.17 , Saisonkennzeichen 03-11 , Zulassung erfolgt am 10.03.2017 , laut Onlineantrag = Beginn 15.02.17 und kein Hinweis "Beginn ab Zulassung"