Das Online-Antragsverfahren ist m. E. in folgender Hinsicht verbesserungsbedürftig: der Name des Antragstellers muß mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen. Das führt jedoch sofort zu unüberwindbaren Schwierigkeiten, wenn der Antragsteller kein eigenes Konto hat, sondern z. B. ein anderes Konto verwendet, für das er Vollmacht besitzt (z. B. das Konto der Ehefrau).
Das Online-Antragsverfahren ist m. E. in folgender Hinsicht verbesserungsbedürftig: der Name des Antragstellers muß mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen. Das führt jedoch sofort zu unüberwindbaren Schwierigkeiten, wenn der Antragsteller kein eigenes Konto hat, sondern z. B. ein anderes Konto verwendet, für das er Vollmacht besitzt (z. B. das Konto der Ehefrau).