zur Festgeldanlage : Anlagezeiträume unter 1 Jahr für kurzfristige Anlagen fehlen leider.
Zinsgutschrift sollte bei überjährigen Anlagen auch gegen Ende der Laufzeit -nicht schon zum Jahresende- möglich sein.
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Zinsgutschrift sollte bei überjährigen Anlagen auch gegen Ende der Laufzeit -nicht schon zum Jahresende- möglich sein.