| 04.12.2025 | 00:30 Uhr Unmöglich unprofessionell
In der heutigen Zeit, in der Kundenorientierung und Servicequalität zentrale Werte für Finanzinstitute darstellen sollten, habe ich eine ganz andere Erfahrung mit der Migros Bank gemacht. Seit mehreren Jahren bin ich ein loyaler Kunde, jedoch wurde ich während meiner letzten Interaktionen mit der Bank immer wieder enttäuscht.
Vor einigen Monaten befand ich mich aufgrund unvorhergesehener Umstände zeitweise im Minus auf meinem Konto, was für mich sehr verwirrend war, da ich mir nicht erklären konnte, wie es überhaupt zu dieser Situation gekommen war, zumal bei mir eine minussperre aktiv war. In einem ersten Schritt wandte ich mich an die Kundenservice-Hotline, in der Hoffnung, dass mir dort kompetent weitergeholfen werden könnte. Mir wurde versichert, dass sich in den kommenden Tagen jemand mit mir in Verbindung setzen würde, um das Problem zu klären. Diese Zusage schien zunächst vielversprechend, stellte sich jedoch schnell als leeres Versprechen heraus.
Nach etwa drei Wochen erhielt ich schliesslich einen Brief von der Bank. Darin wurde mir mitgeteilt, dass mein Konto überprüft worden sei und ich eine Deklaration der Eingänge vorlegen müsse. Ich antwortete umgehend und übermittelte alle erforderlichen Informationen. Doch trotz meiner prompte Reaktion blieb es vier Monate lang still. Diese Wartezeit empfand ich nicht nur als frustrierend, sondern auch als äusserst unangemessen.
Am 10. November schliesslich erhielt ich einen weiteren Brief, der mir mitteilte, dass die Migros Bank, entsprechend ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (Artikel 17), von ihrem Recht Gebrauch machte, die bestehende Geschäftsbeziehung mit mir per sofort zu kündigen:
Artikel 17. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für irgendeinen Schaden, Chaos, seinen Verzug oder seine Unfähigkeit, eine der ihr laut diesen AVB obliegenden Pflichten zu erfüllen, haftbar gemacht werden, wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung die direkte oder indirekte Folge eines Falls höherer Gewalt ist, wie - zur Orientierung unter anderem das Auftreten einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Lawine, Unwetter, Brand, Überschwemmung usw.), eines bewaffneten Konflikts (Krieg usw.), eines Arbeitskonflikts, einer zwingenden Anordnung der Staatsgewalt (Importverbot usw.), einer Strom- oder EDV-Störung, einer Störung des Verkehrs und/oder der Rohstoffbeschaffung oder eines Betriebsunfalls (Maschinenbruch, Explosion usw.) – das heisst in diesem Fall, dass für alle vorgenannten Ereignisse gilt, dass die es erleidende Partei nicht die Möglichkeit hatte, es vorherzusehen, es nicht in ihrem Einflussbereich liegt und es ihr nicht möglich ist, es trotz ihrer Sorgfalt und ihrer Gegenmassnahmen zu überwinden. Bei Auftreten eines derartigen Ereignisses ist die Partei, die dessen Opfer wird, jedoch nur während der Dauer des betreffenden Ereignisses von der entsprechenden Pflicht befreit. Alle anderen, ihr obliegenden Pflichten bleiben in Kraft und sie muss die andere Partei schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen ab dessen Auftreten über dieses Ereignis informieren sowie die Pflicht, die auszuführen sie verhindert war, ausführen, sobald das entsprechende Ereignis geendet hat. Wenn die Dauer dieser Verhinderung zehn (10) Tage in Folge übersteigt, besitzt jede der Parteien acht (8) Tage nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein, das über diese Kündigung informiert, ein automatisches Kündigungsrecht.
Diese Nachricht traf mich völlig unerwartet. Besonders ärgerlich war für mich, dass meine Anfragen bezüglich der Gründe, weshalb ich ins Minus geraten konnte, bis heute unbeantwortet geblieben sind. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, wie eine Bank in der Lage ist, eine solche drastische Massnahme zu ergreifen, ohne die zugrunde liegenden Fragen ihrer Kunden zu klären.
Im Vergleich dazu kann ich auf meine langjährige Erfahrung mit einer anderen Bank zurückblicken. Seit 18 Jahren bin ich dort Kunde und habe nie ähnliche Probleme gehabt. Die Transparenz und Kundenorientierung, die ich dort erlebe, stehen in starkem Kontrast zu meinen Erfahrungen mit der Migros Bank. Bei meiner Bank wird Kundenanliegen stets ernst genommen und die Kommunikation ist klar und zeitnah.
In Anbetracht meiner Erfahrungen möchte ich potentielle Kunden der Migros Bank warnen: Seien Sie vorsichtig und rechnen Sie mit möglichen Schwierigkeiten! Ein guter Kundenservice ist heutzutage essenziell – und meine Erlebnisse mit der Migros Bank zeigen, dass dies dort alles andere als selbstverständlich ist. Unmöglich unprofessionell
In der heutigen Zeit, in der Kundenorientierung und Servicequalität zentrale Werte für Finanzinstitute darstellen sollten, habe ich eine ganz andere Erfahrung mit der Migros Bank gemacht. Seit mehreren Jahren bin ich ein loyaler Kunde, jedoch wurde ich während meiner letzten Interaktionen mit der Bank immer wieder enttäuscht.
Vor einigen Monaten befand ich mich aufgrund unvorhergesehener Umstände zeitweise im Minus auf meinem Konto, was für mich sehr verwirrend war, da ich mir nicht erklären konnte, wie es überhaupt zu dieser Situation gekommen war, zumal bei mir eine minussperre aktiv war. In einem ersten Schritt wandte ich mich an die Kundenservice-Hotline, in der Hoffnung, dass mir dort kompetent weitergeholfen werden könnte. Mir wurde versichert, dass sich in den kommenden Tagen jemand mit mir in Verbindung setzen würde, um das Problem zu klären. Diese Zusage schien zunächst vielversprechend, stellte sich jedoch schnell als leeres Versprechen heraus.
Nach etwa drei Wochen erhielt ich schliesslich einen Brief von der Bank. Darin wurde mir mitgeteilt, dass mein Konto überprüft worden sei und ich eine Deklaration der Eingänge vorlegen müsse. Ich antwortete umgehend und übermittelte alle erforderlichen Informationen. Doch trotz meiner prompte Reaktion blieb es vier Monate lang still. Diese Wartezeit empfand ich nicht nur als frustrierend, sondern auch als äusserst unangemessen.
Am 10. November schliesslich erhielt ich einen weiteren Brief, der mir mitteilte, dass die Migros Bank, entsprechend ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (Artikel 17), von ihrem Recht Gebrauch machte, die bestehende Geschäftsbeziehung mit mir per sofort zu kündigen:
Artikel 17. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für irgendeinen Schaden, Chaos, seinen Verzug oder seine Unfähigkeit, eine der ihr laut diesen AVB obliegenden Pflichten zu erfüllen, haftbar gemacht werden, wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung die direkte oder indirekte Folge eines Falls höherer Gewalt ist, wie - zur Orientierung unter anderem das Auftreten einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Lawine, Unwetter, Brand, Überschwemmung usw.), eines bewaffneten Konflikts (Krieg usw.), eines Arbeitskonflikts, einer zwingenden Anordnung der Staatsgewalt (Importverbot usw.), einer Strom- oder EDV-Störung, einer Störung des Verkehrs und/oder der Rohstoffbeschaffung oder eines Betriebsunfalls (Maschinenbruch, Explosion usw.) – das heisst in diesem Fall, dass für alle vorgenannten Ereignisse gilt, dass die es erleidende Partei nicht die Möglichkeit hatte, es vorherzusehen, es nicht in ihrem Einflussbereich liegt und es ihr nicht möglich ist, es trotz ihrer Sorgfalt und ihrer Gegenmassnahmen zu überwinden. Bei Auftreten eines derartigen Ereignisses ist die Partei, die dessen Opfer wird, jedoch nur während der Dauer des betreffenden Ereignisses von der entsprechenden Pflicht befreit. Alle anderen, ihr obliegenden Pflichten bleiben in Kraft und sie muss die andere Partei schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen ab dessen Auftreten über dieses Ereignis informieren sowie die Pflicht, die auszuführen sie verhindert war, ausführen, sobald das entsprechende Ereignis geendet hat. Wenn die Dauer dieser Verhinderung zehn (10) Tage in Folge übersteigt, besitzt jede der Parteien acht (8) Tage nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein, das über diese Kündigung informiert, ein automatisches Kündigungsrecht.
Diese Nachricht traf mich völlig unerwartet. Besonders ärgerlich war für mich, dass meine Anfragen bezüglich der Gründe, weshalb ich ins Minus geraten konnte, bis heute unbeantwortet geblieben sind. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, wie eine Bank in der Lage ist, eine solche drastische Massnahme zu ergreifen, ohne die zugrunde liegenden Fragen ihrer Kunden zu klären.
Im Vergleich dazu kann ich auf meine langjährige Erfahrung mit einer anderen Bank zurückblicken. Seit 18 Jahren bin ich dort Kunde und habe nie ähnliche Probleme gehabt. Die Transparenz und Kundenorientierung, die ich dort erlebe, stehen in starkem Kontrast zu meinen Erfahrungen mit der Migros Bank. Bei meiner Bank wird Kundenanliegen stets ernst genommen und die Kommunikation ist klar und zeitnah.
In Anbetracht meiner Erfahrungen möchte ich potentielle Kunden der Migros Bank warnen: Seien Sie vorsichtig und rechnen Sie mit möglichen Schwierigkeiten! Ein guter Kundenservice ist heutzutage essenziell – und meine Erlebnisse mit der Migros Bank zeigen, dass dies dort alles andere als selbstverständlich ist. Würde Bank weiterempfehlen Nein |







