Man muss schon sagen, dass der Einsatz für die Angelegenheiten des Versicherungsnehmers außerordentlich ist.
Selbst zu Zeiten des eigenen Urlaubs mangelt es nicht an der Bereitschaft, sich einzusetzen - und zwar sehr zügig.
Man muss schon sagen, dass der Einsatz für die Angelegenheiten des Versicherungsnehmers außerordentlich ist.
Selbst zu Zeiten des eigenen Urlaubs mangelt es nicht an der Bereitschaft, sich einzusetzen - und zwar sehr zügig.