Habe ja noch einen laufenden Vertrag, der ja bei Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Vermieter endet. Bin von Anfang an zufrieden gewesen, daher habe ich auch den neuen Verrag wieder abgeschlossen. Daumen hoch
Habe ja noch einen laufenden Vertrag, der ja bei Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Vermieter endet. Bin von Anfang an zufrieden gewesen, daher habe ich auch den neuen Verrag wieder abgeschlossen. Daumen hoch