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Gesamtbewertung1.0
11.03.2023 | 18:25 Uhr
Verweigerung einer Deckungszusage zu einem Rechtschutzfall, weil ich den Schaden nicht angemeldet habe, BEVOR ist davon Kenntnis hatte (Diskriminierungsfall). Scheint bei der Itzehoer eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Seid gewarnt, der Versicherer lässt Dich im Schadenfall im Regen stehen!
Verweigerung einer Deckungszusage zu einem Rechtschutzfall, weil ich den Schaden nicht angemeldet habe, BEVOR ist davon Kenntnis hatte (Diskriminierungsfall). Scheint bei der Itzehoer eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Seid gewarnt, der Versicherer lässt Dich im Schadenfall im Regen stehen!
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