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Gesamtbewertung1.0
15.09.2025 | 16:13 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Solche Dinge muss man an die BaFin melden Betrifft: Weigerung der Hanse-Merkur PKV meine Altersrückstellung nach Kündigung und Wegzug nach Frankreich auszuzahlen. Trotz glasklarer Gesetzeslage meldet sich die Versicherung nicht mehr. Es gibt ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof (Paragraph 204.von 2014) dass besagt, wenn ein Kunde wegen Wegzugs ins Ausland kündigt, er auch seine Altersrückstellung zurückerhalten muss. Ich warne ausdrücklich vor dieser PKV
Solche Dinge muss man an die BaFin melden Betrifft: Weigerung der Hanse-Merkur PKV meine Altersrückstellung nach Kündigung und Wegzug nach Frankreich auszuzahlen. Trotz glasklarer Gesetzeslage meldet sich die Versicherung nicht mehr. Es gibt ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof (Paragraph 204.von 2014) dass besagt, wenn ein Kunde wegen Wegzugs ins Ausland kündigt, er auch seine Altersrückstellung zurückerhalten muss. Ich warne ausdrücklich vor dieser PKV
Würde Bank weiterempfehlen
Nein