Der Lieferant sollte die ausgestellte Vollmacht genau studieren, jedoch nicht mitnehmen bzw. Dieitnahme zur Bedingung machen.
Dies ist keine kundenfreundliche Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
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Der Lieferant sollte die ausgestellte Vollmacht genau studieren, jedoch nicht mitnehmen bzw. Dieitnahme zur Bedingung machen.
Dies ist keine kundenfreundliche Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
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