Beim Aufschneiden der äußeren Verpackung entlang mit einer Schere bezeichneten Markierung wurde die darunter liegende Originalverpackung des 100Gramm-Barren beschädigt.
Beim Aufschneiden der äußeren Verpackung entlang mit einer Schere bezeichneten Markierung wurde die darunter liegende Originalverpackung des 100Gramm-Barren beschädigt.