Es werden nur Kosten für Zähne erstattet die ab Vertragsabschluss entstehen. Fehlte vor Vertragsabschluss im Alter von z.B. 63 Jahren bereits ein Zahn hat man Pech gehabt. Hier wird sich z.B. bei den Kosten für ein Implantat nicht beteiligt.
Es werden nur Kosten für Zähne erstattet die ab Vertragsabschluss entstehen. Fehlte vor Vertragsabschluss im Alter von z.B. 63 Jahren bereits ein Zahn hat man Pech gehabt. Hier wird sich z.B. bei den Kosten für ein Implantat nicht beteiligt.