Nach Einreichen des Kostenvoranschlages wurde abgeklärt was von der Versicherung übernommen wird.
Auch wurde von der Versicherung darauf hingewiesen,
dass der behandelde Arzt noch eine Begründung für den höheren Ansatz der Behandlung erbringen muss.
Die zugesagten Behandlungskosten von der Versicherung
wurden, nach Abschluss der Behandlung, anstandslos
übernommene.
Nach Einreichen des Kostenvoranschlages wurde abgeklärt was von der Versicherung übernommen wird.
Auch wurde von der Versicherung darauf hingewiesen,
dass der behandelde Arzt noch eine Begründung für den höheren Ansatz der Behandlung erbringen muss.
Die zugesagten Behandlungskosten von der Versicherung
wurden, nach Abschluss der Behandlung, anstandslos
übernommene.