| 08.08.2024 | 08:03 Uhr VerifiziertEnde Mai 2024 habe ich ERGO einen Kostenvoranschlag zugesandt. Nach 4 Wochen bekam ich einen Fragebogen, den ich an die behandelnde Zahnärztin weitergeleitet und nach Beantwortung der Fragen wiederum an die ERGO übersandt habe. 4 Wochen später bekam ich erneut einen Fragebogen (Begründung: da ich erst seit März 2024 Patientin dieser Zahnärztin bin, wird der beantwortete Fragebogen als nicht ausreichend angesehen). Ich sollte den neuen Fragebogen an den vorbehandelnden Zahnarzt weiterleiten. Im Jahr 2023 (Juli) habe ich ERGO Unterlagen übersandt, die die nun anstehende, dringend notwendige Behandlung bereits eindeutig begründen. Ich halte dieses Vorgehen für eine unzumutbare Verzögerung für meine medizinisch dringend notwendige und, wie dargelegt, bereits begründete Behandlung. Ende Mai 2024 habe ich ERGO einen Kostenvoranschlag zugesandt. Nach 4 Wochen bekam ich einen Fragebogen, den ich an die behandelnde Zahnärztin weitergeleitet und nach Beantwortung der Fragen wiederum an die ERGO übersandt habe. 4 Wochen später bekam ich erneut einen Fragebogen (Begründung: da ich erst seit März 2024 Patientin dieser Zahnärztin bin, wird der beantwortete Fragebogen als nicht ausreichend angesehen). Ich sollte den neuen Fragebogen an den vorbehandelnden Zahnarzt weiterleiten. Im Jahr 2023 (Juli) habe ich ERGO Unterlagen übersandt, die die nun anstehende, dringend notwendige Behandlung bereits eindeutig begründen. Ich halte dieses Vorgehen für eine unzumutbare Verzögerung für meine medizinisch dringend notwendige und, wie dargelegt, bereits begründete Behandlung. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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