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Gesamtbewertung5.0
23.07.2024 | 10:17 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Für die Beantragung einer Leistung in meinem Versicherungsfall, wonach der Krankenkassenzuschuss der Ersatzkasse nochmals ausgezahlt wird, müsste es meines Erachtend genügen, die Zuschussbestätigung der Kasse einzureichen.
Für die Beantragung einer Leistung in meinem Versicherungsfall, wonach der Krankenkassenzuschuss der Ersatzkasse nochmals ausgezahlt wird, müsste es meines Erachtend genügen, die Zuschussbestätigung der Kasse einzureichen.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja