Habe nur die Kosten, von der Zahnzusatzversicherung erhalten, die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, in gleicher Höhe.
Zugesagt war auch Kostenübernahme die nicht Kassenärztliche Leistungen darstellen.
Habe nur die Kosten, von der Zahnzusatzversicherung erhalten, die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, in gleicher Höhe.
Zugesagt war auch Kostenübernahme die nicht Kassenärztliche Leistungen darstellen.