das kann man an einem Satz festmachen, was die Versicherung einem versprochen hat beim Abschluß wird nicht eingehalten! z.B. mir wurde zugesagt dass die Versicherung die selben Kosten wie die GKK übernicht, auch noch beim KV jedoch in der Endabrechnung hat man auf das kleingedruckte verwiesen!! Somit wurde nur 65% der mir zugesicherten Kosten übernommen. Für michist das ein Kündigungsgrund von der Versicherung!!
das kann man an einem Satz festmachen, was die Versicherung einem versprochen hat beim Abschluß wird nicht eingehalten! z.B. mir wurde zugesagt dass die Versicherung die selben Kosten wie die GKK übernicht, auch noch beim KV jedoch in der Endabrechnung hat man auf das kleingedruckte verwiesen!! Somit wurde nur 65% der mir zugesicherten Kosten übernommen. Für michist das ein Kündigungsgrund von der Versicherung!!