Mehr als 3 Monate Dauer für die Auszahlung aus der Pflegeversicherung eines schwerstpflegebedürftigen. Keine Reaktion auf Nachfrage, Nichteinhaltung von Versprechen daß es bald gezahlt würde.
Unmögliches Verhalten.
Mehr als 3 Monate Dauer für die Auszahlung aus der Pflegeversicherung eines schwerstpflegebedürftigen. Keine Reaktion auf Nachfrage, Nichteinhaltung von Versprechen daß es bald gezahlt würde.
Unmögliches Verhalten.