Ich kann die ERGO-Zahnzusatzversicherung absolut n i c h t empfehlen.
Begründung : Versprechen, die Krankenkassenleistung maximal zu übernehmen, wurde nicht
eingehalten. Als Entscheidungsgrundlage für diese Ablehnung galt ein fehlerhafter,
unvollständiger HKP aus 2020 eines zweiten Zahnarztes. Diesen Sachverhalt hatte ich der
ERGO vor ihrer Entscheidung ausführlich dargelegt. ohne eine sachliche Stellungnahme zu
erhalten.
Mein Widerspruch v.28.3.23 dazu blieb bis heute unbeantwortet. NO-GO!
Ich kann die ERGO-Zahnzusatzversicherung absolut n i c h t empfehlen.
Begründung : Versprechen, die Krankenkassenleistung maximal zu übernehmen, wurde nicht
eingehalten. Als Entscheidungsgrundlage für diese Ablehnung galt ein fehlerhafter,
unvollständiger HKP aus 2020 eines zweiten Zahnarztes. Diesen Sachverhalt hatte ich der
ERGO vor ihrer Entscheidung ausführlich dargelegt. ohne eine sachliche Stellungnahme zu
erhalten.
Mein Widerspruch v.28.3.23 dazu blieb bis heute unbeantwortet. NO-GO!