Es ist nicht nachvollziehbar und sachlich nicht zu begründen warum im Leistungsfall (L) noch die staatliche Beihilfe angerechnet wird. Das kann dazu führen, dass die Ergo im L nichts mehr zahlt.
Es ist nicht nachvollziehbar und sachlich nicht zu begründen warum im Leistungsfall (L) noch die staatliche Beihilfe angerechnet wird. Das kann dazu führen, dass die Ergo im L nichts mehr zahlt.