Der Zahnarzt hatte fälschlicherweise die Rechnung gemahnt, obwohl Ergo bereits vor Wochen den Betrag überwiesen hatte, allerdings ohne Angabe des Namens des Patienten, so konnte der Erstattungsbetrag nicht sofort zugeordnet werden. Die ERGO hat auf meine Nachfrage sofort reagiert und der Zahnarzt konnte den Erstattungsbetrag dann auf seinem Konto identifizieren.
Der Zahnarzt hatte fälschlicherweise die Rechnung gemahnt, obwohl Ergo bereits vor Wochen den Betrag überwiesen hatte, allerdings ohne Angabe des Namens des Patienten, so konnte der Erstattungsbetrag nicht sofort zugeordnet werden. Die ERGO hat auf meine Nachfrage sofort reagiert und der Zahnarzt konnte den Erstattungsbetrag dann auf seinem Konto identifizieren.