Die Entschedungsgründe bei der Leistungsbearbeitung sollten nicht stichwortartig erfolgen. Der Inhalt muss eindeutig, vollständig und aus sich heraus verständlich sein. Er muss dem Empfänger ohne weiteres darüber Aufschluss geben, was rechtens sein soll und dem Empfänger zugebilligt wird.
Die Entschedungsgründe bei der Leistungsbearbeitung sollten nicht stichwortartig erfolgen. Der Inhalt muss eindeutig, vollständig und aus sich heraus verständlich sein. Er muss dem Empfänger ohne weiteres darüber Aufschluss geben, was rechtens sein soll und dem Empfänger zugebilligt wird.