Zu den Sollvorschriften schriftlicher Bescheide gehört die Begründung für die Festsetzung. Stichwortartige Begründungen reichen für den Empfänger nicht aus, zumal auch ERGO von den Versicherten bei der Beantragung von Ansprüchen die Spezifizierung verlangt.
In meinem Fall war die stichwortartige Begründung der ERGO unrichtig.
Zu den Sollvorschriften schriftlicher Bescheide gehört die Begründung für die Festsetzung. Stichwortartige Begründungen reichen für den Empfänger nicht aus, zumal auch ERGO von den Versicherten bei der Beantragung von Ansprüchen die Spezifizierung verlangt.
In meinem Fall war die stichwortartige Begründung der ERGO unrichtig.