die Zuzahlung für eine Überkronung eines Backenzahns entsprach nicht der, von Ihnen in Ihrer Werbung angegebenen Zuzahlung, es wurde lediglich ein Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt hat , von Ihnen überwiesen. Ihre Werbung ist irreführend. Welche Zuzahlung werden Sie für ein demnächst fälliges Implantat leisten? MIt freundlichen Grüssen ***
die Zuzahlung für eine Überkronung eines Backenzahns entsprach nicht der, von Ihnen in Ihrer Werbung angegebenen Zuzahlung, es wurde lediglich ein Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt hat , von Ihnen überwiesen. Ihre Werbung ist irreführend. Welche Zuzahlung werden Sie für ein demnächst fälliges Implantat leisten? MIt freundlichen Grüssen ***