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Gesamtbewertung1.0
22.06.2022 | 22:07 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Durch die ablehnende Grundeinstellung wurde die Zahnarztrechnung zunächst als Abschlagszahlung angesehen und danach soll die detaillierte Aufstellung des zahnärztlichen Honorars nicht vorgelegen haben. Dagegen waren die Unterlagen für die Krankenkasse ausreichend, indem *** € am 03.06.2022 erstattet wurden. Bei der Ermittlung des Sachverhaltes wird der Untersuchungsgrundsatz nach meinem Eindruck nicht hinreichend vom Versicherer wahrgenommen.
Durch die ablehnende Grundeinstellung wurde die Zahnarztrechnung zunächst als Abschlagszahlung angesehen und danach soll die detaillierte Aufstellung des zahnärztlichen Honorars nicht vorgelegen haben. Dagegen waren die Unterlagen für die Krankenkasse ausreichend, indem *** € am 03.06.2022 erstattet wurden. Bei der Ermittlung des Sachverhaltes wird der Untersuchungsgrundsatz nach meinem Eindruck nicht hinreichend vom Versicherer wahrgenommen.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein