Nach Ausfüllen und Rücksenden des zugesandten Formulars, in dem der behandelnde Zahnarzt noch Angaben machen musste, erfolgte eine relativ zügige Erstattung
Nach Ausfüllen und Rücksenden des zugesandten Formulars, in dem der behandelnde Zahnarzt noch Angaben machen musste, erfolgte eine relativ zügige Erstattung