Die Entschädigung erfolgte in der zugesagten Höhe.
Bei der Nachfrage nach der zeitlichen Zusage erklärte mir ein ERGO Mitarbeiter ich hätte auch die volle Höhe des Ausgleichbetrages (Differenz der Gesamtrechnung - Krankenkassenzuschuss ) erhalten können. Warum wurde mir das nur mündlich zugesagt und nicht in der schriftlichen Zusage vom 23. 06.2021 aufgrund meiner Anfrage ?
MfG
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Die Entschädigung erfolgte in der zugesagten Höhe.
Bei der Nachfrage nach der zeitlichen Zusage erklärte mir ein ERGO Mitarbeiter ich hätte auch die volle Höhe des Ausgleichbetrages (Differenz der Gesamtrechnung - Krankenkassenzuschuss ) erhalten können. Warum wurde mir das nur mündlich zugesagt und nicht in der schriftlichen Zusage vom 23. 06.2021 aufgrund meiner Anfrage ?
MfG
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