Wenn man eine Rechnung einreicht (per Post), müßte man bei einer Bearbeitung eigentlich erwarten (auch bei einer Ablehnung), daß man wenigstens die Rechnung zurück bekommt ( man könnte sie dann bei der Steuer einreichen.
Wenn man eine Rechnung einreicht (per Post), müßte man bei einer Bearbeitung eigentlich erwarten (auch bei einer Ablehnung), daß man wenigstens die Rechnung zurück bekommt ( man könnte sie dann bei der Steuer einreichen.