Einer etwas geringfügigen Rechnung haben Sie die Erstattung versagt, weil eine Mitfinanzierung satzungsgemäß ausgeschlossen sein soll. Es geht um die Fertigung von Röntgenaufnahmen. Wie kann aber ein Zahnarzt gründlich arbeiten, wenn er keine zur Verfügung hat?! Die Entscheidung ist zwar ausgesprochen unbefriedigend und auch unzeitgemäß, aber deswegen weiter gehende Schritte zu unternehmen lohnt nicht.
Einer etwas geringfügigen Rechnung haben Sie die Erstattung versagt, weil eine Mitfinanzierung satzungsgemäß ausgeschlossen sein soll. Es geht um die Fertigung von Röntgenaufnahmen. Wie kann aber ein Zahnarzt gründlich arbeiten, wenn er keine zur Verfügung hat?! Die Entscheidung ist zwar ausgesprochen unbefriedigend und auch unzeitgemäß, aber deswegen weiter gehende Schritte zu unternehmen lohnt nicht.