bei Auszahlung sollte man die Rechnungsnummer des Zahnarztes auf ihrer auszahlungsbestätigung berücksichtigen,da der Rechnungsbetrag nicht unbedingt mit ihrer Bestätigung gleicht.
bei Auszahlung sollte man die Rechnungsnummer des Zahnarztes auf ihrer auszahlungsbestätigung berücksichtigen,da der Rechnungsbetrag nicht unbedingt mit ihrer Bestätigung gleicht.