Nach Rücksprache mit meinem Zahnarzt war die Ablehnung der Übernahme von zwei Zähnen unberechtigt, da die ursprüngliche Maßnahme (von 2012) eine völlig andere Behandlung vorsah als die 2020 durchgeführte.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass hier kalkulatorisch vorgegangen wurde und die erstatteten Kosten soweit gedrückt wurden, dass es versicherungsmathematisch passte.
Ich werde die Versicherung keinesfalls weiterempfehlen.
Nach Rücksprache mit meinem Zahnarzt war die Ablehnung der Übernahme von zwei Zähnen unberechtigt, da die ursprüngliche Maßnahme (von 2012) eine völlig andere Behandlung vorsah als die 2020 durchgeführte.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass hier kalkulatorisch vorgegangen wurde und die erstatteten Kosten soweit gedrückt wurden, dass es versicherungsmathematisch passte.
Ich werde die Versicherung keinesfalls weiterempfehlen.