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Gesamtbewertung1.0
22.01.2021 | 05:49 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Zahnarztbehandlung würde nicht einmal teilweise (Kulanz) erstattet . Begründung : AOK erteilt für abgebrochenen Heilplan keinen Zuschuss . Formell sicherlich richtig . Nur : Wo bleibt Kulanz ? Na ja..... ***
Die Zahnarztbehandlung würde nicht einmal teilweise (Kulanz) erstattet . Begründung : AOK erteilt für abgebrochenen Heilplan keinen Zuschuss . Formell sicherlich richtig . Nur : Wo bleibt Kulanz ? Na ja..... ***
Würde Bank weiterempfehlen
Nein