Die Zahnarztbehandlung würde nicht einmal teilweise (Kulanz) erstattet . Begründung : AOK erteilt für abgebrochenen Heilplan keinen Zuschuss .
Formell sicherlich richtig .
Nur : Wo bleibt Kulanz ?
Na ja.....
***
Die Zahnarztbehandlung würde nicht einmal teilweise (Kulanz) erstattet . Begründung : AOK erteilt für abgebrochenen Heilplan keinen Zuschuss .
Formell sicherlich richtig .
Nur : Wo bleibt Kulanz ?
Na ja.....
***