Nachdem ich die Zahnarztrechnung (nach Abzug der gesetzlichen Krankenkassenzuschüsse) eingereicht habe, wurde mir zeitnah der Ergomässig berechnete Betrag überwiesen.
Nachdem ich die Zahnarztrechnung (nach Abzug der gesetzlichen Krankenkassenzuschüsse) eingereicht habe, wurde mir zeitnah der Ergomässig berechnete Betrag überwiesen.