Keine Leistungsübernahme. Irreführende Werbung:mit Übernahme von Kosten auch schon bei bereits bestehender Behandlung geworben und daher Vetrag abgeschlosse. mit eben dieser Begründung "bereits laufende Behandlung" wurde aber die Leistung abgelehnt.
Keine Leistungsübernahme. Irreführende Werbung:mit Übernahme von Kosten auch schon bei bereits bestehender Behandlung geworben und daher Vetrag abgeschlosse. mit eben dieser Begründung "bereits laufende Behandlung" wurde aber die Leistung abgelehnt.