Ich habe eine Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht über eine medikamentöse (Spritzen) Behandlung im Zahnwurzelbereich, durch die eine wesentlich kostspieligere Behandlung (Aufbohren/Entfernen der Krone) vermieden werden konnte. Die Erstattung dieser geringfügigen Rechnung wurde trotz eines erklärenden Begeleitschreibens mit formaler Begründung (steht so nicht im Vertrag) abgelehnt.
Dies halte ich für sehr kundenunfreundlich.
Ich habe eine Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht über eine medikamentöse (Spritzen) Behandlung im Zahnwurzelbereich, durch die eine wesentlich kostspieligere Behandlung (Aufbohren/Entfernen der Krone) vermieden werden konnte. Die Erstattung dieser geringfügigen Rechnung wurde trotz eines erklärenden Begeleitschreibens mit formaler Begründung (steht so nicht im Vertrag) abgelehnt.
Dies halte ich für sehr kundenunfreundlich.