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Gesamtbewertung4.0
31.08.2020 | 18:12 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Für meine Frau habe ich 2003 eine Pflegeversicherung für Stufe 4-5 abgeschlossen.Der Gesetz geber hat die Ansptuchsbereschtigung und Einstufung mehrfach verändert.Die Anspruchsvoraussetzungen mußten von ERGO mehrfach angepasst werden.Diesen Anpassungen bin ich gerne gefolgt.Ansprüche wurden für ein Krankentagegeldund ein Monatspflege Geld( Bahrversicherung) erworben,Die Versicherungen dienen der Pflegefinanzierung ( Eigenanteil) nach Festsstellung der Pflegestufe 3. ERGO Splittert Auszahlung.
Für meine Frau habe ich 2003 eine Pflegeversicherung für Stufe 4-5 abgeschlossen.Der Gesetz geber hat die Ansptuchsbereschtigung und Einstufung mehrfach verändert.Die Anspruchsvoraussetzungen mußten von ERGO mehrfach angepasst werden.Diesen Anpassungen bin ich gerne gefolgt.Ansprüche wurden für ein Krankentagegeldund ein Monatspflege Geld( Bahrversicherung) erworben,Die Versicherungen dienen der Pflegefinanzierung ( Eigenanteil) nach Festsstellung der Pflegestufe 3. ERGO Splittert Auszahlung.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja