Es wird nur das bezahlt, was beim _Zeitpunkt der Versicherung war. Wenn schon Zähne vor Versicherungsbeginn fehlten, so werden diese nicht bezahlt und man drückt sich um die Behandlungskosten.
Es wird nur das bezahlt, was beim _Zeitpunkt der Versicherung war. Wenn schon Zähne vor Versicherungsbeginn fehlten, so werden diese nicht bezahlt und man drückt sich um die Behandlungskosten.