Die Berechnung wurde zu meinem Nachteil, trotz schriftlicher Erklärung zur Rechnung, durchgeführt. In einem Telefonat konnte der Sachverhalt geklärt werden. Trotzdem musste ich noch eine schriftliche Erklärung nachreichen. Inhaltlich war diese fast identisch mit meinem Zusatz beim Einreichen der Rechnung. Dieses war bereits das zweite Mal, dass zu meinem Nachteil gerechnet wurde.
Die Berechnung wurde zu meinem Nachteil, trotz schriftlicher Erklärung zur Rechnung, durchgeführt. In einem Telefonat konnte der Sachverhalt geklärt werden. Trotzdem musste ich noch eine schriftliche Erklärung nachreichen. Inhaltlich war diese fast identisch mit meinem Zusatz beim Einreichen der Rechnung. Dieses war bereits das zweite Mal, dass zu meinem Nachteil gerechnet wurde.