Die Abwicklung des Versichungsfalles war soweit sehr zufriedenstellend. Nur die nochmalige schriftliche Rückfrage bezgl. zweier Fragen, die der Zahnarzt nach seiner Auskunft bereits im Vorfeld beantwortet hatte, hat die endgültige Abwicklung verzögert.
Die Abwicklung des Versichungsfalles war soweit sehr zufriedenstellend. Nur die nochmalige schriftliche Rückfrage bezgl. zweier Fragen, die der Zahnarzt nach seiner Auskunft bereits im Vorfeld beantwortet hatte, hat die endgültige Abwicklung verzögert.